BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FRANZÖSISCHE ZONE
Arbeitsgemeinschaft im BDPh e.V.
Geschichtliches zur Französischen Zone
Am 26. Juli 1945 wurde der erste Teil des Vier-Mächte-Abkommens über die endgültige Festlegung der vier Besatzungszonen und der Vier-Mächte-Stadt Berlin in Potsdam unterzeichnet.
Danach umfaßte die Französische Zone im Norden das Saarland und das heutige Bundesland Rheinland-Pfalz und im Süden die Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg. Die französische Zone umfaßte als kleinste Besatzungszone nur 12 % der Fläche und 10 % der Bevölkerung Deutschlands, und sie wurde durch die Ausgliederung des Saarlandes im November 1947 noch kleiner.
Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 wurde der Post- und Telegraphenverkehr gänzlich untersagt.
Ab Juli 1945 wurde in der Französischen Zone der Behördenpostverkehr sukzessive wieder zugelassen. Die Wiederzulassung des zivilen Postverkehrs folgte am 1. September 1945 zuerst im Nordteil und in der zweiten Septemberhälfte auch in Südbaden und danach auch in Südwürttemberg-Hohenzollern.
Im Dezember 1945 gab die französische Militärregierung auch eigene Briefmarken für die gesamte Französische Zone heraus: Die sog. „Allgemeine Ausgabe“ (Wappen-Dichter-Serie). Im Laufe des Jahres 1947 kamen dann für jedes eines einzelne der vier Länder der Französischen Zone eigene Briefmarken an die Postschalter.
Nach der Währungsreform im Juni 1948 erfolgte am 23. Mai 1949 die Proklamation des Grundgesetzes für die BR Deutschland.
Mit Wirkung vom 3.10.1949 wurden die Postverwaltungen der Französischen Zone und der Bizone zusammengeschlossen, deren Eigenständigkeit am 1.4.1950 mit der Gründung der Deutschen Bundespost endete.